Pflanzen die nach Bewertungsrichtlinie nicht bewertet werden
Diese Gehölze und Pflanzen werden im ausgewachsenen Zustand über 3 m hoch.
Es ist keine Neupflanzung zulässig
Für bestehende Bestände gilt die Empfehlung diese nach und nach zu entfernen.
Bluthasel
Balsamtanne
Erbsenstrauch
Blau und Stechfichte
Essigbaum
Blauzederwacholder
Eukalyptus
Douglasie
Fächerahorn
Eibe
Goldregen
Fichte
Goldulme
Koreatanne
Haselnuss
Lebensbaum
Holunder
Säulenwacholder
Japanischer Ahorn
Zypresse
Korkenzieherweide
Schirmtanne
Magnolie außer Sternmagnolie
Strauchwacholder
Kornelkirsche
Raketenwacholder
Pfaffenhütchen
Saalweide
Nicht bewertet werden alle Waldbäume (Laub und Nadelbäume) und Ziergehölze die im ausgewachsenen
Zustand 3m Höhe überschreiten.
Wacholder als Zwischenwirt des Birnenrostes ist grundsätzlich zu entfernen.