Fachberatung
Was macht der Gartenfachberater ?
Gartenfachberater arbeiten ehrenamtlich für ihren Verein. Meist verfügen sie schon über Fachwissen, kommen aus einem "grünen" Beruf und wurden deshalb ausgewählt. Oft aber sind es Gartenfreunde, die ihr Wissen an Ausbildungsstätten wie z. B. an der Gartenakademie Dresden / Pilllnitz und anderen Ausbildungsstätten erworben haben, ständig erweitern und gern weitergeben.
Grundlagen für das Arbeiten als Fachberater sind:
Das Bundeskleingartengesetz (BKleinG), die Rahmenkleingartenordnungen der Verbände sowie die Kleingartenordnungen der Vereine.
Zu ihren Aufgaben gehören:
fachliche Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern
Informieren der Vereinsmitglieder über naturgemäßes und umweltgerechtes Gärtnern
Organisation und Durchführung von Schulungen, Vorträgen, Übungen, Vorführungen
Mitwirkung bei den Wertermittlungen von Kleingärten
eigene Teilnahme an Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen
Beratung bei der Anschaffung von Fachliteratur
Einsetzen der Verbandszeitungen z. B. "Gartenfreund" und "Der Fachberater"
Anforderungen an den Fachberater
Kenntnisse der Rechtsgrundlagen kleingärtnerischer Tätigkeit, insbesondere des Kommentars zum Bundeskleingartengesetz, den Rahmenkleingartenordnungen und den Satzungen der Vereine
Kenntnisse im Pflanzenschutz und in der Pflanzenpflege
Interesse und Freude an der Beratung der Gartenfreunde
Selbstständige Arbeitsweise sowie Leitungserfahrung
Warum der Gartenfachberater Vorstandsmitglied sein sollte
Laut Satzung muss die fachliche Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder gewährleistet werden. Sie ist ein nicht unerheblicher Bestandteil der Vorstandsarbeit, deshalb sind die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben genauso wie die anderen Vorstandsaufgaben im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen.
Der Fachberater hat aber auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, wie z.B. vor einer Wertermittlung bei Gartenabgabe, beim Umgang mit Waldbäumen, bei Baufragen usw. Dies spricht dafür, den Fachberater in den Vorstand zu wählen. Dem Gartenfachberater obliegt es, vor allem folgende Aufgaben wahrzunehmen bzw. zu organisieren:
Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen und in kleingartenrechtlichen Fragen, damit eine Parzelle kleingärtnerisch so eingerichtet, bewirtschaftet oder wieder hergestellt wird, dass sie dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) entspricht.
Mitwirkung bei der Gartenabgabe bei Pachtende insbesondere dadurch, dass er die vom Vorstand an den weichenden Pächter zu erteilenden Auflagen und die Vorgaben für die Wertermittler erarbeitet.
Erarbeitung und Umsetzung des Jahresplanes für die Gartenfachberatung im Verein.
Durchführung von fachlichen Belehrungen, wie z. B. zum Verbrennen, zu zulässigem Pflanzenschutzmitteleinsatz usw., besonders wenn sie durch Unterschrift zu bestätigen sind.
Vorbereitung und fachliche Begleitung von Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage, insbesondere bezüglich nicht oder nicht mehr vergebbarer Gärten.
Beratung bei der Anlage von Biotopen, vor allem im öffentlichen Teil der Anlage, und bei der sachgerechten Pflege vom öffentlichen Grün.
Sicherstellen der eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und kleingartenrechtlichen Fragen.
Organisation bzw. Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderen Formen der Gartenfachberatung in der Kleingartenanlage.
Organisation regelmäßiger Gartenbegehungen, u. a. um die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit durch das Handeln der Gartenfreunde nachzuweisen.
Informieren der Gartenfreunde über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Boden und Pflanze.
Beratung des Vorstandes bei der Gestaltung von Info-Tafeln des Vereins und bei der Anschaffung von Materialien für die Gartenfreunde.
Die Stellung des Gartenfachberaters als wichtigster Ansprechpartner in Bezug auf naturgemäßes und umweltbewusstes Verhalten im Garten und beim Gärtnern nach guter fachlicher Praxis wird wesentlich aufgewertet, wenn er Vorstandsmitglied ist.
Der Gartenfachberater sollte aber auch deshalb Vorstandsmitglied sein, weil er, um wirksam tätig zu sein, den Vorstand braucht, der ihm Rückhalt gibt und gemeinsam mit ihm die erforderlichen Arbeitsbedingungen schaffen muss.