Überblick Versicherungen
Die Laubversicherung
Als Neuwertversicherung versichert sie im Paket
das Gebäude
- gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden;
- gegen Glasbruchschäden;
den Inhalt
- gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Vandalismus- und Sturmschäden.
Wichtig! Jeder Gartenfreund sollte genau prüfen, wie hoch er die Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließt. Im Schadensfall gibt es sonst Abzüge, wenn eine Unterversicherung besteht.
Der Neuwert des Gebäudes ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube.
Neuwert des Inhaltes (alle Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftungsgeräte) zum Wiederbeschaffungspreis.
Formblätter zum Herunterladen:
Vereins-Haftpflichtversicherung
schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Vereinsrechtsschutzversicherung
bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Grundstückrechtsschutz
für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter
Rahmenvertrag Rechtsschutzversicherung
Seit dem 01.01.1992 haben alle Kreis-, Stadt-, Territorial- und Regionalverbände die Möglichkeit, sich über einen Rechtsschutzrahmenvertrag zu versichern.
Die Württembergische Versicherung AG hat in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) für alle Verbände, deren Vereine Grundlagen geschaffen, um sich vorbeugend finanziell abzusichern.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Sie können z. B. entstehen durch:
- Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung
- falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen
- fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes
- Verjähren lassen von Forderungen
- persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordnung (AO)
Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Die Vereinsheimversicherung
Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch,
Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltanks)
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung
Bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.