Überblick Versicherungen
Die Laubversicherung
Als Neuwertversicherung versichert sie im Paket
das Gebäude
- gegen Feuer-, Sturm- und Hagelschäden;
- gegen Glasbruchschäden;
den Inhalt
- gegen Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Vandalismus- und Sturmschäden.
Wichtig! Jeder Gartenfreund sollte genau prüfen, wie hoch er die Gebäude- und Inhaltsversicherung abschließt. Im Schadensfall gibt es sonst Abzüge, wenn eine Unterversicherung besteht.
Der Neuwert des Gebäudes ist der tatsächliche Wiederaufbauwert der Laube.
Neuwert des Inhaltes (alle Einrichtungsgegenstände der Laube und Gartenbewirtschaftungsgeräte) zum Wiederbeschaffungspreis.
Formblätter zum Herunterladen:
Vereins-Haftpflichtversicherung
schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Vereinshaftpflicht Gegenüberstellung neu ab 2025
Kollektiv-Unfallversicherung
bei Gemeinschaftsarbeit und für Hilfen in Vereinshäusern
Die Versicherung kann von jedem Mitgliedsverein, dessen Landesverband/-bund einen Gruppenvertrag zur Kollektiv-Unfallversicherung mit der Baloise abgeschlossen hat, beantragt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle von Vereinsmitgliedern, die gemäß mitgliedschaftsrechtlicher Verpflichtungen zu Arbeiten bei vom Vorstand angesetzten Gemeinschaftsarbeiten innerhalb oder außerhalb des Vereinsgeländes oder bei Veranstaltungen als Hilfen bei Vereinsfesten und in Vereinshäusern eingesetzt werden.
Hinweis:
Bei Bauarbeiten (z. B. Gemeinschaftshaus) besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, sodass sich der Abschluss dieser Versicherung empfiehlt.
Kollektiv Unfallversicherung Gegenüberstellung neu ab 2025
Kollektiv Unfallversicherung Merkblatt
Kollektiv Unfallversicherung Antrag
Familien-Unfallversicherung
für Gartenfreunde
Im Rahmen der Familien-Unfallversicherung wird Versicherungsschutz während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage, auf den direkten Wegen und Rückwegen von zu Hause oder von der Arbeit zur Anlage und bei der Teilnahme an verbands- oder vereinsmäßig organisierten satzungsgemäßen Veranstaltungen geboten. Zu einem besonders günstigen Beitrag gelten der/die Gartenfreund/in (Parzellenpächter/in), Ehe gatte/in oder Lebenspartner/in sowie deren mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder versichert. Bereits ab dem ersten Tag wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Tagegeld gezahlt.
Familien-Unfallversicherung Gegenüberstellung neu ab 2025
Familien-Unfallversicherung Merkblatt
Vereinsrechtsschutzversicherung
bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Straf-/Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Grundstückrechtsschutz
für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter
Rahmenvertrag Rechtsschutzversicherung
Seit dem 01.01.1992 haben alle Kreis-, Stadt-, Territorial- und Regionalverbände die Möglichkeit, sich über einen Rechtsschutzrahmenvertrag zu versichern.
Die Württembergische Versicherung AG hat in Verbindung mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) für alle Verbände, deren Vereine Grundlagen geschaffen, um sich vorbeugend finanziell abzusichern.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Sie können z. B. entstehen durch:
- Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung
- falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen
- fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes
- Verjähren lassen von Forderungen
- persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordnung (AO)
Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Gegenüberstellung neu ab 2025
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Merkblatt
Die Vereinsheimversicherung
Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Glasbruch,
Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltanks)
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung
Bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.