Ruhezeiten in Ostthüringen
Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr.
Grundlagen sind das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, die Ordnungsbehördliche Verordnungen der Städte und Gemeinden und die Gartenordnungen der Vereine. Diese sollten sich an die gesetzlichen Regelungen anlehnen.
Wünschendorf:
Ruhezeiten sind am Samstag von 12.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe), an allen anderen Werktagen 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe); für den Schutz der Nachtruhe 22.00 bis 06.00 Uhr gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
Weida:
Ruhezeiten sind, soweit bundes- oder landesrechtlich keine anderen Vorschriften bestehen:
- Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
- an Werktagen die Zeiten von 12.00 - 14.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 - 22.00 Uhr (Abendruhe)
- 22.00 - 6.00 Uhr (Nachtruhe)
Ronneburg:
Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe); Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt ß 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
Bad Köstritz
In Bad Köstritz gellten lediglich die gesetzlichen Regelungen.
Kraftsdorf:
Im § 15 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Kraftsdorf vom 01.08.2002 sind die Ruhezeiten in der Gemeinde Kraftsdorf wie folgt festgelegt: (an allen Werktagen, dazu zählt auch der Samstag) Mittagsruhe 12.30 – 14.30 Uhr Abendruhe 19.00 – 22.00 Uhr Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.
Gera:
Schutzzeit ist nach § 7 Abs. 1 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtruhe) (GVBl. des Freistaates Thüringen 1998 S. 356). Daneben gelten das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221), die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.
Münchenbernsdorf:
Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
13.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe) 20.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe) jeweils außer in Gewerbe-, Industrie, Kern- und Mischgebieten nach BauNVO.