Verband der Gartenfreunde Gera-Land e.V.

Ruhezeiten in Ostthüringen

Ruhezeiten sind nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr.

Grundlagen sind das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) vom 21. Dezember 1994, die Ordnungsbehördliche Verordnungen der Städte und Gemeinden und die Gartenordnungen der Vereine. Diese sollten sich an die gesetzlichen Regelungen anlehnen.

Wünschendorf:
Ruhezeiten sind am Samstag von 12.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe), an allen anderen Werktagen 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe); für den Schutz der Nachtruhe 22.00 bis 06.00 Uhr gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.

Weida:
Ruhezeiten sind, soweit bundes- oder landesrechtlich keine anderen Vorschriften bestehen:
- Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
- an Werktagen die Zeiten von 12.00 - 14.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 - 22.00 Uhr (Abendruhe)
- 22.00 - 6.00 Uhr (Nachtruhe)

Ronneburg:
Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe); Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt ß 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.

Bad Köstritz
In Bad Köstritz gellten lediglich die gesetzlichen Regelungen.

Kraftsdorf:
Im § 15 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Kraftsdorf vom 01.08.2002 sind die Ruhezeiten in der Gemeinde Kraftsdorf wie folgt festgelegt: (an allen Werktagen, dazu zählt auch der Samstag) Mittagsruhe 12.30 – 14.30 Uhr Abendruhe 19.00 – 22.00 Uhr Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.

Gera:
Schutzzeit ist nach § 7 Abs. 1 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (Nachtruhe) (GVBl. des Freistaates Thüringen 1998 S. 356). Daneben gelten das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221), die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung), die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Münchenbernsdorf:
Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
13.00 bis 14.00 Uhr (Mittagsruhe) 20.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe) jeweils außer in Gewerbe-, Industrie, Kern- und Mischgebieten nach BauNVO.